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BPatG, 27.03.2018 - 29 W (pat) 19/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PHENOM" - Rückzahlung der Beschwerdegebühr - zum Begriff der abschließenden Entscheidung - zu den Wirkungen einer fehlenden Rechtsmittelbelehrung - Anlass, von Amts wegen Ermittlungen aufzunehmen - fehlende Ermittlungen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 90/11
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek …
Auszug aus BPatG, 27.03.2018 - 29 W (pat) 19/17
Die Statthaftigkeit der Beschwerde ergibt sich daraus, dass die angefochtene Mitteilung der Markenabteilung 3.4 vom 27. Juli 2016 eine abschließende Entscheidung über den Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge - nämlich die Ablehnung der beantragten Löschung im patentamtlichen Verfahren - beinhaltet und damit einen mit der Beschwerde anfechtbaren Beschluss im Sinne des § 66 Abs. 1 MarkenG darstellt, auch wenn sie nicht ausdrücklich als "Beschluss" bezeichnet wurde (vgl. BPatG, Beschluss vom 14. Januar 2013, 25 W (pat) 90/11 - Zamek SACHSENGOLD).